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   OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 149/13   

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https://dejure.org/2014,56348
OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 149/13 (https://dejure.org/2014,56348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2014 - 6 U 149/13 (https://dejure.org/2014,56348)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2014 - 6 U 149/13 (https://dejure.org/2014,56348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 994 BGB, § 1000 BGB, § 16 ArbErfG
    Patentrechtlicher Vindikationsanspruch des Arbeitnehmererfinders; Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers wegen der Ansprüche auf Kostenerstattung für Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentrechtlicher Vindikationsanspruch des Arbeitnehmererfinders; Zurückbehaltungsrecht des Arbeitgebers wegen der Ansprüche auf Kostenerstattung für Anmeldung und Aufrechterhaltung des Schutzrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 994; BGB § 1000; ArbErfG § 16
    Rechtsstellung des Arbeitgebers hinsichtlich einer vom Arbeitnehmer gemeldeten, nicht wirksam in Anspruch genommenen Diensterfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 149/13
    Es besteht ein rechtsähnlicher Tatbestand, denn die Bestimmungen des Patentgesetzes verschaffen dem Erfinder eine Rechtsstellung, die mit der des Eigentümers vergleichbar ist und unter der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG steht (vgl. BGH GRUR 1982, 95 - Pneumatische Einrichtung, Tz. 19 bei juris).

    Dem Vindikationsanspruch steht nicht entgegen, dass die Beklagte die Erfindung mit Einwilligung des Klägers auf ihren Namen angemeldet hat (BGH GRUR 1982, 95 - pneumatische Einrichtung, Tz. 25 bei juris).

    Das Einverständnis des Erfinders in die Anmeldung auf einen Dritten kann nur dann als Beweisanzeichen relevant werden, wenn weitere Umstände vorliegen, aus denen man auf eine Übertragung der Rechte an der Erfindung schließen könnte, beispielsweise wenn sich die Parteien über eine gemeinsame Verwertung des Schutzrechts abgestimmt haben (vgl. BGH GRUR 1982, 95 - pneumatische Einrichtung, Tz. 25 bei juris; vgl. auch Schulte-Moufang, a.a.O., Rn 18 zu § 8 PatG).

  • OLG Brandenburg, 22.01.2008 - 6 U 91/06

    Keine Erstattungsansprüche nach Verlust eines vertraglichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 149/13
    Dies entspricht auch der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. OLG Brandenburg vom 22.01.2008, Az. 6 U 91/06 Tz. 17 bei juris; LG Düsseldorf vom 28.03.2002, Az. 4 O 320/01, Tz. 17 ff. bei juris; Schulte-Moufang Patentgesetz, 9. Aufl., Rn 33 zu § 8 PatG m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2002 - 4 O 320/01

    Patent-Vindikationslage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2014 - 6 U 149/13
    Dies entspricht auch der in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. OLG Brandenburg vom 22.01.2008, Az. 6 U 91/06 Tz. 17 bei juris; LG Düsseldorf vom 28.03.2002, Az. 4 O 320/01, Tz. 17 ff. bei juris; Schulte-Moufang Patentgesetz, 9. Aufl., Rn 33 zu § 8 PatG m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2021 - 6 U 108/10

    Anwendbares Recht bei Vindikation nationaler Teile eines Bündelpatents

    Dieser Anspruch folgt aus § 994 BGB (BGH, Urteil vom 6.6.2000 - X ZR 48/98; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.9.2014 - 6 U 149/13).
  • OLG Frankfurt, 15.02.2018 - 6 U 247/16

    Aufwendungsersatzanspruch des bösgläubigen Anmelders nach erfolgreicher

    Nachdem die Klägerin die Erfindung der Beklagten unberechtigt angemeldet hat und der Beklagten demzufolge der mit inzwischen rechtskräftigen Urteil des Landgericht Frankfurt a. M. vom 16.3.2016 (2/6 O 410/15) zuerkannte Vindikationsanspruch zustand, richten sich die Ansprüche der Klägerin auf Ersatz ihrer Aufwendungen für den Erwerb und die Aufrechterhaltung des Patents nach den Vorschriften über das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vgl. BGH GRUR 1982, 95 - Pneumatische Einrichtung; Senat, Urt. v. 25.9.2014 - 6 U 149/13, juris; GRUR-RR 2017, 294 - Transportfahrzeuge, Rn. 74).
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